Warum die Immobilienwirtschaft jetzt in Ladeinfrastruktur investieren muss
Ohne Mobilitätswende keine Energiewende! Und keine Energiewende ohne Elektromobilität. Das hat die amtierende Bundesregierung sogar im Koalitionsvertrag festgehalten: Deutschland soll zum Leitmarkt für Elektromobilität werden und bis 2030 mindestens 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße bringen und mehr als eine Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte aufweisen. Dafür hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Juli 2022 den Entwurf „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ vorgestellt. Dieser soll den Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur forcieren. Zum Vergleich: Laut Bundesnetzagentur bestehen derzeit bundesweit rund 65.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte, davon gut 10.000 Schnellladepunkte (Stand: 1. August 2022) – das zeigt, wie durchaus ambitioniert dieses Vorhaben ist. Und gleichermaßen ist es richtig und wichtig. Denn Deutschland ist gefordert, das Tempo beim Ausbau von Ladeinfrastruktur deutlich zu beschleunigen, um das Ziel der Klimaneutralität im Blick zu behalten.
Auf diesem Weg sind Wohnungsverwalter:innen und Projektentwickler:innen gefragt, auch in privaten Immobilien und Quartieren eine Infrastruktur zu bieten, die den Umstieg auf Elektroautos für die Nutzer:innen problemlos ermöglicht. Diesen Prozess will das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) seit März 2021 vorantreiben. Es besagt, dass in Wohnungsneubauten mit mehr als fünf Parkplätzen jeder davon mit Leitungsinfrastruktur* ausgestattet werden muss; bei einer Sanierung greift die Regel ab zehn Parkplätzen. Bei Nicht-Wohngebäuden ist bei Neubauten ab einer Anzahl von sechs Parkplätzen jeder dritte Parkplatz mit einer Leitungsinfrastruktur sowie einem Ladepunkt vorzurüsten. Gleiches gilt bei Renovierungen von Immobilien mit über zehn Parkplätzen. Wichtig für Bestandsgebäude ist die neue Regel, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird: Von diesem Zeitpunkt an muss in entsprechenden Bauten ab 20 Parkplätzen zwingend ein Ladepunkt angeboten werden. Dazu fordert die neue Ladesäulenverordnung (LSV), dass ab 1. Juli 2023 öffentliche Ladepunkte mit einem Kartenlesegerät ausgestattet sein und kontaktloses Zahlen über ein gängiges Debit- oder Kreditkartensystem ermöglichen müssen. Nicht zuletzt ist die Ladegeschwindigkeit ein zentrales Kriterium für einen erfolgreichen Ladepunkt im halböffentlichen Raum. Dabei kann die Weiterentwicklung der Schnelladestationen zum Game Changer werden; die elektrische Energie kann deutlich schneller fließen und der Ladevorgang dauert dann nur noch die Länge einer Kaffeepause – allerdings sind Schnelladestationen schwierig in der Nachrüstung.
Mit diesen politischen Verpflichtungen und technischen Herausforderungen erhöht sich sowohl der Planungs- als auch der Nachrüstungsdruck für die Immobilienwirtschaft enorm. Mieter:innen und Nutzer:innen forcieren diesen weiter. Denn künftig wird es heißen: „Getankt“ wird dort, wo geparkt wird. Dieser Entwicklung kann sich kein:e Betreiber:in und kein:e Besitzer:in verschließen. Darüber hinaus werden Projektentwickler:innen und Eigentümer:innen gefordert, die Environmental Social Governance (ESG)-Kriterien aus der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union zu erfüllen. Denn schon bald wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Pflicht – und Elektromobilität bringt Pluspunkte beim ESC-Scoring. Deshalb ist unter anderem eine hochwertige Ladeinfrastruktur unerlässlich, um die Attraktivität von Gebäuden zu erhöhen und letztendlich ihren Wert zu erhalten oder bestenfalls zu steigern.
Klar ist: Damit gehen Herausforderungen einher. Verwalter:innen droht der Verlust des Gewerbesteuerprivilegs, Projektentwickler:innen müssen heute auf lange Sicht die Betriebsstruktur in Gebäuden vorplanen, um kostspieliges Nachrüsten zu vermeiden und die Eigenversorgung möglichst hoch zu halten. Und Facility Manager:innen stehen vor der Aufgabe, mit E-Mobility-IT-Systemen zu arbeiten, die oftmals eine hohe Komplexität aufweisen. In der Praxis hat sich in allen genannten Fällen die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern bewährt, die das notwendige Fachwissen und die entsprechende Markterfahrung mitbringen. ENGIE ist einer der europaweit führenden Betreiber:innen von Ladelösungen und Spezialist für Energie und Technik. Auf dem hiesigen Markt bietet ENGIE Deutschland mit dem Ladeinfrastrukturkonzept „e-buddie“ alles aus einer Hand – von der Planung über den Aufbau bis hin zum Service und zur Wartung. Der Fokus liegt auf ganzheitlichen Elektromobilitätslösungen ohne Produktbindung für Unternehmen, Gewerbetreibende und Quartiere. Zudem deckt das Team mit umfassender Expertise die Schnittstellen zum Energiemanagement und zum Facility Management optimal ab und bietet zukunftsorientierte Energielösungen – Stichwort „Sektorenkopplung“ in Kombination mit Photovoltaikanlagen, Speichern und/oder Wärmepumpentechnologie – selbst bei hochkomplexen Anlagenkonstellationen; das bietet so bundesweit kein anderer Dienstleister. Beispielsweise verbinden die ENGIE-Spezialist:innen in Immobilienprojekten Elektromobilität mit Energie-Contracting. Das führt zu reduzierten Betriebskosten, verminderten CO2-Emissionen und höherer Sicherheit auf der Auftraggeberseite.
All das zeigt, dass der Markt für Elektromobilität stark in Bewegung ist – und es zweifelsohne bleiben wird. Umso wichtiger ist es für die Immobilienwirtschaft, sich konsequent mit den regulatorischen Vorgaben und aktuellen Marktentwicklungen zu beschäftigen und beispielsweise bei Bauvorhaben auf ganzheitliche Mobilitätskonzepte zu setzen sowie Netzreserven frühzeitig zu reservieren. Denn: Elektromobilität ist eine Zukunftsinvestition. Durchdachte Lösungen tragen zu aktivem Klimaschutz bei – und eröffnen neue Handlungsräume für die Immobilienwirtschaft.