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Windenergie: Neue Perspektiven nach dem Auslaufen der EEG-Förderung

14. März 2020

Windenergie ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. Doch der Zubau neuer Anlagen verläuft schleppend, zahlreiche Genehmigungshemmnisse verzögern den Neubau. Dazu kommt, dass die ersten Windenergieanlagen seit Jahresbeginn 2021 aus der festen Einspeisevergütung für Windkraft nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) herausfallen und die kurzfristig von der Bundesregierung initiierte Anschlussförderung im EEG 2021 wegen beihilferechtlicher Bedenken von EU-Seite nur bis Ende des Jahres Bestand hat.

Einspeisevergütung für Windkraft läuft aus – Brüssel kippt Anschlussförderung im EEG 2021

Im Jahr 2021 feiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz seinen 20. Geburtstag. Für die Betreiber von Windkraftanlagen ist das allerdings kein Grund zum Feiern. Denn seit dem 1. Januar 2021 erhalten die ersten Windanlagen keine EEG-Förderung mehr – allein im ersten Jahr beläuft sich die Erzeugungskapazität laut Bundeswirtschaftsministerium auf rund 3.500 Megawatt (MW). In den darauffolgen Jahren werden im Schnitt 2.400 MW Windenergie jährlich aus der EEG-Förderung fallen.  

Um alte Windkraftanlagen länger in Betrieb zu halten, verankerte der Bundestag noch kurz vor dem Jahreswechsel eine mehrjährige Anschlussförderung im EEG 2021. Für den Bereich Windenergie sah die verabschiedete EEG-Reform eine neue Variante der Einspeisevergütung im Rahmen von Ausschreibungen für alte Windanlagen vor. Dieser Beihilfe-Regelung schob die EU-Kommission im April 2021 aufgrund der bereits im Vorfeld erfolgten Subventionen aus der EEG-Förderung einen Riegel vor. Was bislang bleibt, ist lediglich ein von Brüssel aufgrund der Corona-Pandemie genehmigter Aufschlag auf den Strompreis von einem Cent pro kWh, der bis zum Jahresende auf 0,25 Cent pro kWh absinkt und danach ausläuft.

Alte Windenergieanlagen bleiben am Netz – vorerst

Wie hat sich der Markt für Windenergie mit Blick auf die Altanlagen seit dem Ende der EEG-Förderung entwickelt? Wie das Bundeswirtschaftsministerium im Zuge des EU-Kommissionsbescheids mitteilte, hätten in den ersten Monaten nach dem Wegfall der Einspeisevergütung weniger als 30 Prozent der Betreiber alter Windkraftanlagen die in diesem Jahr mögliche Anschlussförderung in Anspruch. Rund 70 Prozent nutzten hingegen aufgrund der gestiegenen Großhandelspreise für Strom die Möglichkeiten der Direktvermarktung, während sich die tatsächlichen Stilllegungen von ausgeförderten Windenergieanlagen im unteren einstelligen Prozentbereich bewegen.

Der Bundesverband Windenergie sieht in der gegenwärtigen Entwicklung hingegen erhebliche Risiken – insbesondere, wenn sich die Erlössituation wieder verschlechtern sollte – und warnt trotz des geringen Rückbaus alter Windanlagen im ersten Quartal davor, dass mehr Erzeugungskapazitäten aus dem Markt fallen könnten, als sich durch Neubauten ausgleichen ließen.

Welche Alternativen haben Windanlagen-Betreiber nach dem Ende der EEG-Förderung?

Angesichts des auslaufenden Förderanspruchs und der befristeten Aufschläge stehen Anlagenbesitzer vor der Frage, wie sie mit ihrem Windpark weiter umgehen möchten. Sie haben dabei die Wahl zwischen:

  • der Stilllegung ausgeförderter Windkraftanlagen
  • dem Weiterbetrieb (zum Beispiel über Power Purchase Agreements)
  • Repowering-Maßnahmen
  • oder dem Verkauf.

Es entstehen neue Chancen, aber auch neue Risiken, die es genau zu prüfen gilt. Bedenkt man allerdings, wie dringend erneuerbare Energien für die Erreichung der Klimaziele benötigt werden und welche spezielle Rolle die Windkraft bei der Energiewende spielt, sollten Anlagenbetreiber alles daran setzen, dass ihre Anlagen weiter für die Energieerzeugung verfügbar bleiben – egal, ob sie selbst weiter Windenergie produzieren oder das an Dritte übertragen.

Lohnt der Weiterbetrieb von Windkraftanlagen? Die Wirtschaftlichkeit entscheidet!

Die Lebenszeit von Windenergieanlagen liegt zumeist weit über 20 Jahre, daher können die meisten Windräder auch nach dem Auslaufen der EEG-Förderung weiterbetrieben werden. Dafür sind allerdings einige technische Voraussetzungen notwendig, u.a. muss der Anlagenbetreiber nach 20 Jahren ein Weiterbetriebsgutachten erstellen lassen und die Anlage dementsprechend aufstellen. Daneben gilt es, sich ein Bild zu verschaffen, ob es ausreichende wirtschaftliche Anreize für den Weiterbetrieb der alten Windanlagen gibt. Dabei müssen nicht nur die laufenden Betriebs- und Wartungskosten, sondern auch mögliche Weiterbetriebsinvestitionen eingeplant werden.

Die freie Vermarktung der Windstrommengen erfordert sehr gute Kenntnisse des Windenergie-Marktes und bringt einige Herausforderungen mit sich, insbesondere das Marktpreis- und Mengenrisiko, das Ausgleichsenergierisiko sowie der Umgang mit negativen Preisen und dem Ausfallrisiko der Altanlagen.

PPA statt EEG – stimmiges Geschäftsmodell für Erzeuger und Abnehmer

Für Windpark-Besitzer sind langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPA) daher eine interessante Option. Gleiches gilt auch für Stromverbraucher. Dabei geht es auf der einen Seite um die Finanzierung für Windparks, die keine EEG-Förderung mehr bekommen, auf der anderen Seite um die Möglichkeit, eine nachhaltige Energieversorgung mit inländischer Windenergie zu strukturieren.

So können Anlagenbetreiber ihren Windpark mit kalkulierbaren Einnahmen weiterbetreiben. Die Stromabnehmer wiederum sichern sich durch Energielieferungen aus erneuerbaren Anlagen gegen schwankende Marktpreisentwicklungen ab. Und können darüber hinaus im Rahmen von PPAs und Herkunftsnachweise ihre CO2 -Bilanz verbessern.

Power Purchase Agreements – das gilt es zu beachten

Power Purchase Agreements können bilateral zwischen dem Betreiber von Windanlagen und einem Abnehmer geschlossen werden. Abnehmer kann ein Endverbraucher („Corporate PPA“) oder ein Energiedienstleister mit Erfahrung im Management des physischen Strommarktes sein. Es ist sinnvoll, die physische Abwicklung des Stroms an einen Energiedienstleister zu übertragen.

Wichtig: Da der Abnehmer für den Betreiber den alleinigen Zahlungsfluss darstellt, ist auf eine hohe Finanzstärke des Abnehmers zu achten, der insbesondere Marktpreisrisiken abfedern kann.

Repowering im Bereich Windkraft – hier ist Fachkompetenz gefragt

Vor dem Austausch bestehender Windräder durch modernere und leistungsfähigere Anlagen, dem sogenannten Repowering für Windkraft, gilt es sowohl baurechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte genau zu prüfen. Der Planungsprozess gestaltet sich fast genauso komplex und langwierig wie ein Neubau auf der grünen Wiese. Von der Einleitung des Genehmigungsverfahrens, dem Erstellen der erforderlichen Gutachten, der Finanzplanung und der Auswahl des geeigneten Anlagentyps bis zur Kommunikation mit den Anwohnern.

Da neue Windräder meist größer sind als die bestehenden, müssen Abstandsregelungen und Landschafts- und Naturschutzinteressen neu betrachtet werden. Die Durchführung eines Repowering erfordert fundierte Kenntnisse des Genehmigungsrechts und Erfahrung im Umgang mit Konflikten bis hin zu Wetterradar, Flugsicherung oder Artenschutz. Die Wahl eines erfahrenen und kompetenten Partners ist daher entscheidend für eine erfolgreiche Projektumsetzung.

Verkauf alter Windenergieanlagen – Gewinn realisieren statt investieren

Wer das Risiko und die Komplexität für einen Weiterbetrieb nicht tragen möchte, sollte über einen Verkauf ausgeförderter Windkraftanlagen nachdenken. Damit muss er sich nicht mehr um technische Nachrüstungen, Genehmigungen und Gutachten kümmern und gibt alle Risiken ab. Der Anlagenbetreiber realisiert seinen Gewinn und wird von allen Verpflichtungen, auch für den späteren Rückbau, entbunden. Trotzdem bleibt der Windpark als aktiver Bestandteil der Energiewende für den Klimaschutz erhalten.

ENGIE – fundierte Beratung führt zur besten Lösung

Mit 3.600 MW installierter Leistung und einem Direktvermarktungs-Portfolio von 8.000 MW ist ENGIE ein kompetenter und verlässlicher Akteur in Europa. In Deutschland sind wir von der Projektentwicklung und dem Repowering über den Betrieb von 13 Windparks bis zur Direktvermarktung von 3.400 MW aktiv. Aufbauend auf diesen Erfahrungen im Bereich der Windenergie unterstützen wir Betreiber von Windanlagen dabei, die beste Lösung für ihren Windpark zu finden.

Fazit: Alternativen für den Weiterbetrieb alter Windanlagen nutzen

Wohin sich der Windenergie-Markt im Hinblick auf den Rück- und Zubau von Windrädern entwickeln wird, ist derzeit noch völlig offen. Trotz des Auslaufens der EEG-Förderung für alte Windkraftanlagen können sich aus dem Verkauf, Power Purchase Agreements oder Repowering-Maßnahmen attraktive Perspektiven für Anlagenbetreiber ergeben, die einen geregelten Weiterbetrieb sicherstellen und wertvolle Erzeugungskapazitäten am Markt halten. Als europaweit viertgrößter Entwickler erneuerbarer Leistung und größter Anbieter grüner PPAs treibt ENGIE den Weg in die Klimaneutralität aktiv voran und eröffnet Anlagenbetreibern neue Möglichkeiten, eine Stilllegung zu vermeiden.

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Unser Experte

Gerd Töpken
Gerd Töpken ist Bereichsleiter 2nd Life Windparks bei ENGIE Deutschland. Als Experte mit jahrzehntelanger Erfahrung im Asset- und Projektmanagement sowie im Betrieb u.a. von Windkraftanlagen verantwortet er den Ankauf und Weiterbetrieb von Windparks, die kurz vor dem Ende der EEG-Einspeisevergütung stehen oder bei denen diese bereits entfallen ist.

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