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Innovative Mieterstrommodelle – mehr als die Solaranlage auf dem Dach

19. Mai 2020

Günstig, lokal und umweltfreundlich – über Mieterstromprojekte sollen sich auch Mieter aktiv am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligen können. Das Potenzial für die Energiewende im eigenen Haus ist groß. Laut einer Studie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegeben hat, könnten in den nächsten Jahren bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden.

2017 hat der Deutsche Bundestag das Mieterstromgesetz verabschiedet, um Mieterstrommodellen auf Basis von Photovoltaik über staatliche Förderungen den Weg zu ebnen. Das Ergebnis ist bislang allerdings überschaubar. Verschiedene Dienstleister setzen daher im Rahmen alternativer Mieterstromkonzepte auf andere Energieträger und Erzeugungsformen, um die vorhandenen Potenziale zu erschließen. Demnach muss auch der Begriff des Mieterstroms deutlich weiter gefasst und verstanden werden, als es bislang im gesetzlichen Rahmen der Fall ist.

Was ist Mieterstrom im Sinne des Gesetzgebers?

Gemäß der Definition, die auf dem Informationsportal Erneuerbare Energien des BMWi zu finden ist, wird Mieterstrom als Strom bezeichnet, „der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt, das heißt ohne Netzdurchleitung an Letztverbraucher in diesem Gebäude oder in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang geliefert und verbraucht wird.“ Strom aus anderen (nachhaltigen) Energiequellen ist also nicht Bestandteil der Definition.

Im Rahmen des Mieterstromkonzepts wird der von den Mietern nicht verbrauchte Strom ins allgemeine Netz eingespeist und vergütet. Daneben entfallen beim Mieterstrom bestimmte Kostenbestandteile wie die Netzentgelte oder die Stromsteuer. Um weitere Anreize für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden zu schaffen, erfolgt seit 2017 eine zusätzliche Förderung für jede erzeugte Kilowattstunde über den sogenannten Mieterstromzuschlag.

Geförderter Mieterstrom aus Solarenergie bislang kaum nachgefragt

Angesichts des großen Potenzials von Mieterstrom fallen die Zahlen zur Entwicklung bislang ernüchternd aus. Nach Angaben der Bundesnetzagentur liegt die installierte Leistung der Solaranlagen, die von dem 2017 eingeführten Mieterstromzuschlag profitieren, bei weniger als 15 Megawatt. Zum Vergleich: Ein modernes Windrad erreicht bereits heute Leistungen von drei bis sechs Megawatt. Als Gründe für die bislang nur langsam ansteigende Nachfrage geförderter Mieterstrommodelle sehen Experten die komplizierten Regelungen und restriktiven Rahmenbedingungen des Mieterstromgesetzes. Diese sehen beispielsweise die Zahlung eines Mieterstromzuschlags nur für Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt Nennleistung vor.

Solarer Mieterstrom kann jedoch eine passende Antwort auf die Herausforderung der Wohnungsunternehmen sein, weitere Klimaschutzmaßnahmen mit bezahlbaren Mieten, inklusive Nebenkosten, zu vereinbaren. So können Wohnungsunternehmen ihren Beitrag zum Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes leisten, ohne die Mieterinnen und Mieter mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Solarer Mieterstrom ist eine Lösung für diese Aufgabe, mit klimaneutralem Strom und Strompreisen, die mindestens zehn Prozent günstiger sind, als der örtliche Grundversorger. Das von ENGIE gegründete Startup SOLARIMO setzt auf diese Verbindung von Klimaschutz und bezahlbaren Nebenkosten. 

Alternative Mieterstrommodelle auf dem Vormarsch

Nicht in der Rechnung berücksichtigt sind solche Mieterstromprojekte, die bei der Erzeugung auf alternative Energieträger setzen. Dabei wurden in den letzten Jahren beispielsweise mehrere Tausend Projekte mit kleinen, dezentralen Blockheizkraftwerke realisiert. Ein breites Verständnis von Mieterstrom umfasst daher neben der Photovoltaik auch andere Energieträger und Erzeugungsanlagen im Sinne einer dezentralen und verbrauchernahen Stromerzeugung – hierzu gehören Blockheizkraftwerke, Kleinwindanlagen oder die Kombination verschiedener Technologien.

Mieterstrom aus Blockheizkraftwerken – zahlreiche Vorteile für Mieter und Vermieter

Der Einsatz von Blockheizkraftwerken im Rahmen eines Mieterstromprojekts eignet sich besonders für Immobilien zwischen 20 und 200 Wohneinheiten und ermöglicht durch seine Steuerungsmöglichkeiten eine hohe Flexibilität. So lässt sich beispielsweise die Produktion im Gegensatz zur Photovoltaik jederzeit an den Energiebedarf des Gebäudes anpassen. Für Mieter und Vermieter bringt die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme mehrere Vorteile mit sich:

Vorteile für Mieter:

  • günstige Strompreise durch effiziente Kraft-Wärme-Kopplung
  • lokale Erzeugung: der Stromtransport über weite Strecken entfällt (und damit auch der Übertragungsverlust)
  • aktive Beteiligung an der Energiewende durch eine nachhaltige Stromversorgung
     

Vorteile für Vermieter:

  • Bereitstellung des Mieterstroms als Zusatznutzen für Mieter
  • steigende Attraktivität des Mietobjekts
  • Positive Effekte auf das Image


Günstiger Mieterstrom aus dem eigenen Keller

ENGIE Deutschland ermöglicht seinen Wärmekunden die Stromerzeugung im eigenen Wohnhaus. Dabei stellt ein Blockheizkraftwerk im Keller der Immobilie den benötigten Strom für alle Mieter bereit. Durch die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme wird eine besonders hohe Energieeffizienz erreicht – der Brennstoffverbrauch und die Emissionen sinken bei einer gleichzeitigen Entlastung der Stromnetze.

Im Rahmen seines Mieterstrommodells agiert ENGIE Deutschland als Partner des Vermieters und übernimmt den kompletten Service: von der Planung, Finanzierung und dem Bau der Anlagen über den Betrieb und die Stromverteilung innerhalb der Immobilie bis hin zur Einspeisung und Vermarktung des überschüssigen Stroms.

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Unsere Expertin

Anja Burde
Anja Burde ist Leiterin Kundenmanagement und Prokuristin bei ENGIE Deutschland. Als langjährige Expertin für Energielieferungen ist sie seit 2022 auch Geschäftsführerin von SOLARIMO.

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